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WICHTIG!!!

Der Präsenzunterricht in Grundschulen sowie der Hortbetrieb (Betreuung schulpflichtiger Kinder) untersagt. Für Kinder der ersten bis vierten Schuljahresstufe ist eine Notbetreuung zu gewährleisten. Kinder der fünften und sechsten Schuljahrgangsstufe haben einen Anspruch auf Notbetreuung, wenn mindestens ein Personensorgeberechtigter im stationären oder ambulanten medizinischen oder pflegerischen Bereich tätig ist.

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Weitere Informationen finden Sie auch auf der Webseite der Stadt Finsterwalde.