Herzlich willkommen

... wir laden Sie ein, uns und unsere Schule etwas näher kennen zu lernen. Schauen Sie sich einfach auf unseren Seiten um und erfahren Sie, welche Schwerpunkte unsere Betreuung beinhaltet. Schließlich ist die Schule ein familienergänzender Lebensort, der Geborgenheit, Offenheit und Herausforderungen bieten muss. Gerne können Sie uns nach telefonischer Absprache persönlich besuchen.

Unser Hort Unser Schulhort - anklicken für weitere Informationen. Beachten Sie auf jeden Fall unsere Seiten „Aktuelles", „Pressespiegel", „Wirtschaft trifft Schule" und „Elterninformationen" - hier wird ständig über Höhepunkte des schulischen Lebens berichtet. Neu sind das Schulprogramm und die Hausordnung. Beide Dokumente können online gelesen, ausgedruckt oder als PDF-Dateien heruntergeladen werden.

Ein Hinweis in eigener Sache:

Lassen Sie uns wissen, was Ihrer Meinung nach noch fehlt, worüber Sie sich mehr Informationen wünschen, was verändert werden sollte. Wir sind für Hinweise dankbar - schließlich soll dieser Internet-Auftritt nicht für uns, sondern für Sie sein!

Sehr geehrte Eltern,

laut §§ 17 Abs. 6, 18 Abs. 4 Eindämmungsverordnung vom 15.12.2020 ist an den Schulen und Horten eine Notbetreuung für die Zeit vom 04.01. – 10.01.2021, gegebenenfalls auch darüber hinaus zu organisieren.

Die Festlegung der Erziehungsberechtigten, die einen Anspruch auf Notbetreuung in der Schule als auch im Hort geltend machen können, ist noch nicht abschließend erfolgt.

Sobald uns dazu Informationen bekannt sind, werden wir diese auf unserer Homepage und in der WeBBcloud veröffentlichen.

Die Notbetreuung während der planmäßigen Unterrichtszeit erfolgt durch die Schule.

Hier wird gewährleistet, dass die Kinder die Aufgaben bearbeiten können, die sie für die

Zeit des Distanzunterrichts erhalten. Es findet kein Unterricht in der Notbetreuung statt.

Außerhalb der planmäßigen Unterrichtszeiten wird die Notbetreuung durch den Hort abgesichert.

Es findet keine reguläre Hortbetreuung statt.

Die Mittagsversorgung für Kinder in der Notbetreuung ist möglich.

Dazu ist es notwendig, dass Sie bei Beantragung der Notbetreuung das Mittagessen

für die betreffenden Tage anmelden.

Über die Regelung zur Bezahlung werden Sie in Kürze hier informiert.

Es gilt (wie im Regelbetrieb), dass eine Abmeldung vom Essen bis spätestens 08:00 Uhr des Tages erfolgen muss, da die Kosten sonst nicht erstattet werden können.

Mit freundlichen Grüßen

Schulleitung/Hortleitung